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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma drum department - Stefan Schütz
Vertragstarife
1. An- und Abmeldungen sind schriftlich vorzunehmen. Die Aufnahme ist jederzeit möglich. Der Unterrichtsvertrag wird auf die Dauer von 3 Monaten
abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeden folgenden Monat. Es kann zum Ende jedes Monats gekündigt werden, außer in der Zeit vom
1.6 bis 31.8. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 4Wochen zum Monatsende.
2. Die gesetzlichen Feiertage in Baden-Württemberg und die für die allgemeinbildenden Schulen in Stuttgart festgelegten Ferien gelten auch für das
drum department. In dieser Zeit sind jedoch Intensivkurse und Nachholstunden möglich. Auch kann der Übungsraum auf Absprache genutzt werden.
3. Unterricht, der wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung der Lehrkraft ausfällt, wird nachgeholt oder von einer Vertretung gehalten. Ist ein
Nachholen von mehr als 3 Unterrichtsstunden im Jahr nicht möglich, so werden die Unterrichtsgebühren ab der vierten und jeder weiteren ausgefallenen
Unterrichtsstunde auf Antrag rückvergütet.
4. Für Unterrichtsstunden die der Schüler versäumt, (auch bei Krankheit) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatzstunden. Nicht fristgemäßes
Ausscheiden oder Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht bis zum Termin der offiziellen Kündigung gemäß Punkt 1.
5. Es gilt die aktuelle Gebührenliste des drum department. Die Änderung der Unterrichtsgebühren wird dem Unterzeichner mindestens 6 Wochen zuvor
schriftlich mitgeteilt. Nicht in den Gebühren enthalten ist das Unterrichtsmaterial, Noten, Zusatzkurse, Seminare etc.
Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf die im betreffenden Halbjahr abgehaltenen Unterrichtsstunden. Die für diesen Zeitraum anfallenden
Unterrichtsgebühren werden auf 6 gleiche Monatsbeiträge verteilt. Dieses Honorar wird in den genannten monatlichen Gebühren zum 1. eines jeden
Monats auf das Konto: drum department - KSK Esslingen BLZ 611 500 20 - Kto. 10204951 mittels Lastschrift überwiesen. Wird per Dauerauftrag
oder Einzelüberweisung bezahlt, erhöht sich die monatliche Zahlung um eine Bearbeitungsgebühr von 3,- .
6. Das drum department, insbesondere die Lehrkräfte, haften nicht für Personen- und Sachschäden, die während des Unterrichts, sowie auf dem Weg
zum und vom Unterricht entstehen, es sei denn, sie wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt.
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
Stundenpakete und Spezialangebote
1. Je nach Paketgröße erhält der Schüler die erworbenen Stunden Einzelunterricht.
2. Für Unterrichtsstunden die der Schüler versäumt, (auch bei Krankheit) besteht bei den Stundenpaketen und Spezialangeboten Anspruch auf Ersatzstunden.
3. Das drum department, insbesondere die Lehrkräfte, haften nicht für Personen- und Sachschäden, die während des Unterrichts, sowie auf dem Weg
zum und vom Unterricht entstehen, es sei denn, sie wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt.
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
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